Austrian Yacht Consulting & Service e.U.
Inh. David Rauscher
Höglwörthweg 23A-5020 Salzburg Österreich
Tel.: +43 (0)664-1278412
E-Mail: office@austrianyachtconsulting.at
Finanzamt: Salzburg Stadt
UID / USt.-ID / VAT Nr.: ATU74218269
FN 517401iWirtschaftskammer Salzburg
Medieninhaber, Herausgeber und Verleger:David Rauscher, Höglwörthweg 23 A-5020 Salzburg
Bankverbindung: Volksbank SalzburgIBAN: AT404501005100005163BIC: VBOEATWWSAL
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma: Austrian Yacht Consulting & Service e.U.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge, von Austrian Yacht Consulting& Service e.U. mit dem Sitz in Salzburg Stadt und der Geschäftsanschrift Höglwörthweg 23, A-5020 Salzburg, Österreich, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 517401i, zuständiges Gericht Landesgericht Salzburg (im Folgenden AYCS mit ihren Kunden abschließt. Die AGB gelten unabhängig von der Art des Abschlusses; sie gelten daher auch bei Vertragsabschluss unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel, etwa Telefon, Brief, Fax oder E-Mail. Wurde die Geltung der AGB in einem Vertrag vereinbart, gelten die AGB für alle weiteren Verträge sowie generell für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen AYCS und dem Kunden, selbst wenn im Einzelfall bei Abschluss eines Vertrages die Geltung der AGB nicht ausdrücklich vereinbart wird. Die AGB gelten auch nach der Beendigung aller Verträge bis zu ihrer vollständigen Abwicklung weiter. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die von beiden Parteien im Einzelnen ausgehandelt werden, gelten vorrangig vor den Bestimmungen dieser AGB, sofern sie von AYCS schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Kunden der AYCS können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des jeweiligen Unternehmens gehört.
1.4. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere seiner Einkaufsbedingungen, wird ausdrücklich aus- geschlossen; dieser Ausschluss ist mit der Geltung dieser AGB vereinbart. Hinweise auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere solcher in seinen Geschäfts- papieren, gelten als nicht vorhanden. Für den Fall von Streitigkeiten, ob diese AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, wird vereinbart, dass die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausgeschlossen ist.
1.5 AYCS ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern; die geänderte Fassung gilt ab ihrer Veröffentlichung auf der Website der AYCS für alle danach abgeschlossenen Verträge.
2. Angebot - Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote von AYCS sind freibleibend und unverbindlich; sie können von AYCS vor Vertragsabschluss jederzeit nachträglich geändert, ergänzt oder widerrufen werden.
2.2. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware.
2.3. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass AYCS die Bestellung des Kunden entweder ausdrücklich annimmt oder ihr durch Lieferung der bestellten Ware tatsächlich entspricht, und zwar jeweils binnen 30 Tagen ab Einlangen bei AYCS (Absendung der Annahme bzw. der Ware). Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden und der Kaufvertrag gilt als nicht zustande gekommen.
2.4. AYCS ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
2.5. Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vor- behalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.
2.6. Erklärungen von Mitarbeitern von AYCS, die keine entsprechende Vollmacht schriftlich nachweisen, sind für die AYCS nicht verbindlich.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle von AYCS gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Forderungen Eigentum von AYCS.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3.3. Vor dem Eigentumserwerb ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstigen Weitergabe von Vorbehaltssachen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AYCS berechtigt. Macht ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens Rechte an dem Kaufgegenstand geltend oder erfolgen sonstige Zugriffe Dritter, hat der Kunde AYCS davon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von der AYCShinzuweisen.
3.4. Der Kunde hat der AYCS alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
3.5. AYCS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zu- rückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
3.6. Bei einer Weiterveräußerung der Ware durch einen Kunden, der Unternehmer ist, tritt dieser AYCS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. AYCS nimmt die Abtretung an.
4. Rücktrittsrecht
4.1. Gemäß § 5e KSchG hat ein Kunde, der Verbraucher ist, grundsätzlich das Recht, von unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel abgeschossenen Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Kunden oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
4.2. Für Verträge über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, sowie über Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht jedoch kein Rücktrittsrecht (§ 5f Z 3 KSchG).
4.3. Der Kunde hat im Fall des zulässigen Rücktritts die empfangene Ware unverzüglich zurückzustellen und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine da- mit verbundene Minderung des Werts der Ware, zu bezahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.
5. Preise
5.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Preise in den Prospekten und Preislisten von AYCS; maßgeblich ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Preise gelten bis auf Widerruf. Sämtliche Preisangaben sind freibleibend.
5.2. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fern- kommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
5.3. Allfällige mit einem Import oder einem Export verbundene Abgaben (etwa Zoll), Spesen und Kosten sind vom Kunden zu tragen.
5.4. Die bei einer allfälligen Lieferung der Ware an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse entstehenden Kosten sind in den an- gegebenen Preisen nicht enthalten; diese Kosten sind vom Kun- den zusätzlich zu tragen.
5.5. AYCS ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise jederzeit im zumutbaren Ausmaß unter billiger Berücksichtigung aller für die Preisbemessung maßgebenden Umstände (insbesondere Änderungen der Marktlage oder des Sach- und Personalaufwandes) zu ändern.
6. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
6.1. Soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, hat der Kunde beim Kauf von Booten und Yachten eine Anzahlung von 30 % (dreißig Prozent) des Kaufpreises binnen zwei Wochen nach Annahme der Bestellung durch ACYSzu leisten. AYCS beginnt mit der Produktion des bestellten Bootes bzw. der bestellten Yacht erst nach spesen- und abzugsfreiem Einlangen der Anzahlung. Der restliche Kaufpreis ist vor Abholung oder allfälliger Lieferung ohne jeden Abzug und spesenfrei binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von AYCS einzuzahlen. Das Boot bzw. die Yacht kann erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises abgeholt bzw. geliefert werden.
6.2. Beim Kauf sonstiger Waren oder Bezug sonstiger Leistungen von AYCS hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug und spesenfrei binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von AYCS einzuzahlen, soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
6.3. AYCS ist berechtigt, jede einzelne Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen.
6.4. Im Falle des Zahlungsverzuges hat AYCS Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) über dem Basiszinssatz p.a. sowie auf Zinseszinsen in derselben Höhe. Der Anspruch auf Ersatz eines über die Verzugszinsen hinausgehen- den Schadens bleibt unberührt.
6.5. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Abgaben, Gebühren, Einbringungskosten, Verzugszinsen und dann auf das offene Kapital angerechnet. Bestehen titulierte und nicht titulierte Forderungen, werden eingehende Zahlungen zuerst auf nicht titulierte Forderungen angerechnet.
6.6. Der Kunde hat sämtliche mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwendungen, etwa Mahnspesen sowie die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu bezahlen bzw. zu ersetzen. Eine Verpflichtung von AYCS zur Mahnung besteht nicht.
6.7. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung gegen Forderungen von AYCS oder zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen berechtigt.
7. Abholung, Lieferung und Gefahrenübergang
7.1. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich eine Lieferung schriftlich vereinbart wird, sind die Waren durch den Kunden in der Werft von AYCS in Salzburg, auf eigene Kosten und eigenes Risiko abzuholen.
7.2. Im Falle einer (ausdrücklich schriftlich zu vereinbarenden) Lieferung erfolgt diese unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach Wahl von AYCS an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. AYCS ist zu Teillieferungen berechtigt.
7.3. Bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden gehen Gefahr und Zufall mit der Übergabe der Ware in der Werft von AYCS auf den Kunden über.
7.4. Im Falle einer (ausdrücklich schriftlich zu vereinbarenden) Lieferung der Ware gehen Gefahr und Zufall im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.
7.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Der Kunde kommt dann in Annahmeverzug, wenn er die ihm angebotene ordnungsgemäße Leistung nicht annimmt.
8. Gewährleistung
8.1. Bei allfälligen Gewährleistungsansprüchen des Kunden ist AYCS berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für AYCS verglichen mit einer anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Kunden, die Unternehmer sind, leistet AYCS für allfällige Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
8.2. Kunden, die Unternehmer sind, müssen die gelieferte Ware inner- halb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und AYCS diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Übernahme / Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen sowie die Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Kunden, die Unternehmer sind, trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.3. Die Gewährleistungsfrist für Kunden, die Verbraucher sind, beträgt zwei Jahre ab Übernahme der Ware, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Übernahme der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Kun- den, die Unternehmer sind, beträgt ein Jahr ab Übernahme der Ware.
8.4. Allfällige Gewährleistungsansprüche des Kunden sind innerhalb der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend zu machen, soweit sie von AYCS nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
8.5. Für Kunden, die Unternehmer sind, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Zusammenhang mit in Booten und Yachten eingebauten Batterien ausgeschlossen.
8.6 AYCS gibt gegenüber ihren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes haftet AYCS nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei AYCS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht.
9.3. AYCS übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb ihrer Website und haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit AYCS mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist AYCS für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich.
9.4. Die in diesem Punkt 9. angeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für allfällige Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Gesellschafter, Organe oder Erfüllungsgehilfen von AYCS.
9.5. Schadenersatzansprüche gegenüber AYCS verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10. Datenschutz und Werbemaßnahmen
10.1 . Im Falle eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet AYCS die ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in ihrem System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, zB. Name, Wohnanschrift, E-Mail- Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc.
10.2. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung sowie zur bedarfs- gerechten Gestaltung des Angebots erstellt und verwendet AYCS anonymisierte Nutzungsprofile. Hiergegen steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu, das jederzeit schriftlich ausgeübt werden kann. AYCS erteilt dem Kunden auf Anfrage unentgeltlich Auskunft über die im Zusammenhang mit dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten.
10.3. Der Kunde kann jederzeit um Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei AYCS gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.
10.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, telefonisch, durch elektronische Datenübertragung (insbesondere per E-Mail), per Telefax, schriftlich oder persönlich über aktuelle Angebote, Waren und Leistungen von AYCS informiert zu werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist A-5020 Salzburg, Österreich.
11.2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung sowie für alle Verträge und wechselseitigen Ansprüche zwischen AYCS und dem Kunden gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und der österreichischen Kollisionsnormen wird ausgeschlossen.
11.3. Für alle Streitigkeiten zwischen AYCS und dem Kunden ist das sachlich für Prozesse zwischen den Streitteilen und örtlich für Salzburg zuständige Gericht zuständig. AYCS behält sich jedoch vor, Klagen gegen den Kunden auch bei dessen allgemeinem Gerichtsstand einzubringen. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt der angeführte Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
11.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam- sam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder und- durchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesen AGB.